Neue S2k-Leitlinie zu SARS-CoV-2 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erschienen
Mit der neuen S2k-Leitlinie werden die relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer SARS-CoV-2-Infektion während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit gebündelt, um die Versorgung der Patientinnen zu verbessern und den betreuenden MedizinerInnen die Behandlung zu erleichtern.
Berlin, im Mai 2022 – Die COVID-19-Pandemie hat die Gesellschaft allgegenwärtig vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 werden häufig Unsicherheiten bei den Betroffenen hervorgerufen. Bei geimpften schwangeren und stillenden Frauen verläuft die Erkrankung zwar meist mit milden oder keinen Symptomen, dennoch besteht bei dieser Personengruppe ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Die Auswirkungen des Virus auf den Verlauf der Schwangerschaft, die Geburt und die Gesundheit von Mutter und Kind sind daher fortlaufend Gegenstand aktueller Untersuchungen, um bestehende Erkenntnisse zu erweitern.
Zusammenführung zweier bestehender Empfehlungen auf S2k-Niveau
Zur Vereinheitlichung der Behandlung von entsprechenden Patientinnen hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaften Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S2k-Leitlinie zum diesem Thema veröffentlicht. Die Empfehlung ist eine Fortentwicklung und Kombination der vorigen S1-Leitlinie „SARS-CoV-2 in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ und der außerhalb der AWMF veröffentlichten „Updates der Empfehlungen zu SARS-CoV-2 / COVID-19 und Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“. Der Fokus liegt auf spezifischen Aspekten im Umgang mit dem Virus für die Behandlung von Frauen in der Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) mit Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften.
„Diese Leitlinie bündelt die derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Behandlung von schwangeren, gebärenden und stillenden Frauen mit einer SARS-CoV-2-Infektion und soll den betrauten Berufsgruppen eine Hilfestellung bei der medizinischen Versorgung der Betroffenen sowie eine Vorbereitung auf weitere Infektionswellen sein.“
Prof. Dr. Dr. hc. Frank Louwen (Frankfurt am Main)
DGGG-Leitlinienkoordinator
Hospitalisierung erst bei Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes
Unabhängig von einer bestehenden Erkrankung sind infektionspräventive Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Testen und Screening auf SARS-CoV-2 für schwangere und stillende Frauen sowie Wöchnerinnen unbedingt empfohlen, um dem gegebenen Infektionsrisiko entgegenzuwirken. Kommt es zu einer Infektion während der Schwangerschaft – so betonen die AutorInnen – sollte bei der Betreuung der Patientinnen nicht vom geburtshilflichen Standard und den Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinien abgewichen werden. Um die Kapazitäten in den Kliniken zu entlasten, wird eine Hospitalisierung erst dann empfohlen, wenn die Symptome den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf zusätzlich zur Schwangerschaft vorliegt. Neben den Auswirkungen einer SARS-CoV-2-Infektion in der Schwangerschaft widmen sich die AutorInnen auch den Effekten auf eine Geburt oder die Stillzeit. Dafür werden neben den bestehenden geburtshilflichen Kriterien individuelle und der jeweiligen Situation angepasste Schutzmaßnahmen empfohlen, um die Gesundheit des Kindes und weiterer Personen zu schützen.
„Schwangere Frauen, Wöchnerinnen, stillende Mütter und ihre Neugeborenen bedürfen im Umgang mit einer Infektion mit SARS-CoV-2 eines besonderen Umgangs, wodurch geburtshilfliche und neonatologische Abteilungen einen besonders sensiblen Bereich in Einrichtungen des Gesundheitswesens darstellen. Umso wichtiger ist diese vereinheitlichte Leitlinie, die auf 24 Monaten klinischer Erfahrung, intensiver Literaturrecherche und der Datensammlung des CRONOS-Netzwerks basiert.“
Prof. Dr. Ulrich Pecks (Kiel)
DGPM-Leitlinienkoordinator
An der Erstellung der insgesamt 108 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren elf AutorInnen aus zehn deutschen Fachgesellschaften beteiligt. Finanzielle Unterstützung erhielt dieses Leitlinienprojekt durch die DGPM e.V. und die DGGG e.V.
Die Leitlinie finden Sie hier: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-092.html
Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Originalpublikation:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-092.html
Foto: Pexels/ Daniel Reche