BVF Statement zu Paracetamol in der Schwangerschaft
US-Präsident Donald Trump macht derzeit Schlagzeilen mit seiner öffentlichen Warnung vor der Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft wegen eines angeblichen Autismus-Risikos. Der BVF hat dazu ein klares Statement veröffentlicht.
Schwangere Patientinnen sollten Medikamente grundsätzlich nur in Rücksprache mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt einnehmen. Vermeintlich sichere, freiverkäufliche Medikamente der Hausapotheke wie Schmerzmittel können in der Schwangerschaft nicht wie bisher gewohnt dosiert und eingenommen werden. Bei der Wahl des Schmerzmittels spielt beispielsweise der Fortschritt der Schwangerschaft eine entscheidende Rolle. Frauenärztinnen und Frauenärzte haben die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick. Eine sichere Schmerzmedikation in der Schwangerschaft erfordert eine genaue Abwägung – was der Mutter hilft, darf dem Kind nicht schaden. Deshalb ist eine ärztliche Beratung unverzichtbar. Für Fachärzte ist es entscheidend, auf umfassende und verlässliche Informationsquellen wie Embryotox zurückzugreifen.
Das Pharmakovigilanzzentrum Embryonaltoxikologie an der Charité (Embryotox) bewertet Paracetamol weiterhin als „Analgetikum und Fiebersenker der Wahl“ in der Schwangerschaft, wenn es indiziert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich in manchen Studien Hinweise z. B. auf Verzögerungen in der Sprachentwicklung oder Verhaltensauffälligkeiten finden lassen. Hierzu zählen die Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und Autismus-Spektrum-Störungen. Viele dieser Studien haben jedoch methodische Limitationen und werden in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Potenzielle Einflussfaktoren – etwa genetische Veranlagung, familiäre Umstände oder mütterliche Vorerkrankungen – wurden unzureichend berücksichtigt. Zudem unterscheiden sich die Studien erheblich in Diagnostik, Dosierung und Einnahmedauer, und ein plausibler biologischer Mechanismus ist bislang nicht belegt.
Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) sieht aufgrund der bestehenden Studienlage bislang kein hinreichendes Argument, die Empfehlung für Paracetamol grundlegend zu ändern.
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