• Wissenschaftler analysierten die Daten von 38 COVID-19-Patienten, die in einem Krankenhaus in China behandelt wurden
  • 12 der 38 Patienten (31,6 %) hatten Augenbeschwerden wie verstärkte Durchblutung der Bindehaut (Hyperämie), ödematöse Bindehautschwellung (Chemosis), vermehrten Tränenfluss (Epiphora) und erhöhte Sekretabsonderung
  • Bei zwei Patienten war SARS-CoV-2 in der Bindehaut nachweisbar

Fieber und Husten sind die häufigsten Symptome von COVID-19-Patienten. Einige Patienten hatten laut einer kleinen Studie aus China jedoch auch Augenbeschwerden. Bei wenigen Patienten war der Virus in der Bindehaut nachweisbar.


Die Hauptsymptome von COVID-19, der Krankheit, die durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, sind Fieber, Husten und Erschöpfung. Es gibt jedoch auch Symptome, die bisher weniger bekannt sind. So stellten Wissenschaftler aus Italien in einer Patientenbefragung beispielsweise fest, dass viel Erkrankte von Geruchs- und Geschmacksstörungen betroffen waren (Studie von Giacomelli und Kollegen, 2020 in der medizinischen Fachzeitschrift Clinical infectious diseases veröffentlicht). Doch nicht nur diese Sinne können gestört sein, sondern auch das Auge kann mit der SARS-CoV-2-Infektion zu kämpfen haben. Wissenschaftler aus China beschäftigten sich in einer kleinen Studie genau mit dieser Thematik.

Wissenschaftler interessierten sich für die Augen von COVID-19-Patienten

Die Wissenschaftler sammelten Daten von 38 COVID-19-Patienten, die sich zwischen dem 9. und dem 15. Februar in einem Krankenhaus (Yichang Central People’s Hospital) in der Provinz Hubei (China) in Behandlung befanden. Die Patienten waren durchschnittlich 65,8 Jahre alt. 25 Patienten (65,8 %) waren Männer. Die Wissenschaftler interessierten sich vor allem dafür, ob die Patienten Augenbeschwerden hatten und ob der Virus in der Bindehaut der Patienten nachweisbar war. Des Weiteren analysierten die Wissenschaftler die Ergebnisse der Blutuntersuchungen der Patienten.

Beinahe jeder dritte Patient hatte Augenbeschwerden

Bei zwei Patienten (5,2 %) konnte der Virus in der Bindehaut nachgewiesen werden (RT-PCR). Zum Vergleich: in Nasopharynx-Abstrichen war der Virus bei 28 Patienten (73,7 %) nachweisbar. Die zwei Patienten mit nachweisbaren Viren in der Bindehaut hatten ebenfalls nachweisbare Viren in den Nasopharynx-Abstrichen. Insgesamt 12 der 38 Patienten (31,6 %) litten unter Augenbeschwerden, die typisch für eine Bindehautentzündung sind: verstärkte Durchblutung der Bindehaut (Hyperämie), ödematöse Bindehautschwellung (Chemosis), vermehrter Tränenfluss (Epiphora) und erhöhte Sekretabsonderung. Statistische Analysen ergaben, dass Patienten mit Augenbeschwerden im Vergleich zu Patienten ohne diese Beschwerden mit höherer Wahrscheinlichkeit mehr weiße Blutzellen und speziell mehr Neutrophile aufwiesen. Das gleiche galt für die Entzündungsmarker Procalcitonin und C-reaktives Protein und für die Laktatdehydrogenase. Elf der zwölf Patienten mit Augenbeschwerden (91,7 %) wiesen im Nasopharynx-Abstrich eine mit RT-PCR nachweisbare Menge an SARS-CoV-2 auf. Bei zwei Patienten mit Augenbeschwerden (16,7 %) konnte zusätzlich SARS-CoV-2 in der Bindehaut nachgewiesen werden.

In der vorliegenden kleinen Studie litt somit beinahe jeder dritte COVID-19-Patient unter Augenbeschwerden. Diese schienen mit größeren Veränderungen im Blutbild der Patienten einherzugehen. Da bei wenigen Patienten SARS-CoV-2 in der Bindehaut nachgewiesen wurde, vermuten die Autoren der Studie, dass das Virus auch über die Augen übertragen werden kann. Es ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine sehr kleine Studie mit nur wenigen Teilnehmern handelt. Außerdem kann noch nicht abschließend geklärt werden, ob die Augenbeschwerden tatsächlich durch die Infektion mit dem neuen Coronavirus verursacht werden.

Referenz:

Wu P, Duan F, Luo C, et al. Characteristics of Ocular Findings of Patients With Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) in Hubei Province, China [published online ahead of print, 2020 Mar 31]. JAMA Ophthalmol. 2020;10.1001/jamaophthalmol.2020.1291. doi:10.1001/jamaophthalmol.2020.1291