Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ruft zur Grippeschutzimpfung auf. Insbesondere ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen. „Die Impfung bietet den besten und gleichzeitig einfachsten Schutz vor der saisonalen Influenza“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.

Berlin – Auch nach Ende der Corona-Pandemie bleibe Impfen wichtig, so Hofmeister, für Impfmüdigkeit sei keine Zeit. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen seien ebenfalls aufgerufen, ihre Patientinnen und Patienten gezielt auf die Grippeschutzimpfung anzusprechen.

„Gerade im Hinblick auf COVID-19 ist die Grippeschutzimpfung wichtig, denn die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei Influenza und COVID-19 sehr ähnlich“, ergänzte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Wenn sowohl Impfungen gegen Grippe als auch COVID-19 angezeigt wären, könnten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch beide Impfstoffe am gleichen Impftermin verabreicht werden.

Zu den Influenza-Risikogruppen gehören Personen über 60 Jahre, jene mit einem Grundleiden, Personen mit schweren neurologischen Grunderkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem, Schwangere und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Außerdem sollten sich auch jene impfen lassen, die beruflich viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich deshalb schneller anstecken können.

Die STIKO empfiehlt bei über 60-Jährigen einen Hochdosis-Impfstoff, der im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen die vierfache Antigenmenge enthält. Dies soll eine verbesserte Immunantwort bewirken.

Die KBV stellt für die Niedergelassenen auch in diesem Jahr Infomaterialien wie ein Praxisplakat, eine Infokarte und ein Video zur Verfügung, mit denen die Praxen auf die Impfung hinweisen können. Sie stehen auf der KBV-Themenseite zur Grippeschutzimpfung kostenlos zur Verfügung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 185.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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