Bundesamt für Strahlenschutz befürwortet neue Altersgrenze

Vom Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs könnten auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren profitieren. Das geht aus einem aktuellen wissenschaftlichen Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hervor. Deshalb befürwortet das BfS eine Ausweitung der Altersgrenze für Teilnehmerinnen auf 75 Jahre. Bisher liegt die Grenze bei 69 Jahren. Der Bericht des BfS dazu wurde im Dezember im Bundesanzeiger und auf der Website des BfS veröffentlicht.

„Die Ausweitung der Altersgrenze kann ein Schritt sein, um die Sterblichkeit durch Brustkrebs weiter zu senken“, sagt die BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Das Mammographie-Screening in Deutschland ist ein seit 2009 flächendeckend etabliertes und qualitätsgesichertes Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Auch für die Altersgruppe zwischen 70 und 75 überwiegen aus Sicht des Strahlenschutzes die Vorteile einer Teilnahme.“

Möglicher Nutzen für höhere Altersgruppen untersucht

Aktuell werden Frauen im Alter zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen. Die Mammographie ist derzeit das einzige in Deutschland zugelassene Röntgenverfahren zur Früherkennung.

Der Bericht des BfS stellt die wissenschaftliche Grundlage für eine mögliche Zulassung der Ausweitung des bestehenden Mammographie-Screening-Programms in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kann diese Zulassung in Form einer Rechtsverordnung erteilen. Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung ist diese Brustkrebs-Früherkennung für Frauen ab 70 Jahren untersagt.

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung und auch die häufigste Krebstodesursache bei Frauen in Deutschland. Im Frühstadium sind Mammakarzinome gut behandelbar. Da sie sich in diesem Stadium jedoch oft noch nicht bemerkbar machen, kommt der Früherkennung durch die Mammographie eine wichtige Rolle zu. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das BfS für seinen wissenschaftlichen Bericht untersucht, ob auch Frauen ab 70 Jahren von der Früherkennung profitieren können.

Nutzen und Risiken der Früherkennung wissenschaftlich abwägen

Für den Bericht wertete das BfS neun Publikationen zu zwei randomisierten – also mit Einsatz von Zufallszuteilung erstellten – kontrollierten Studien aus den 1970er Jahren aus. Die Analyse, in die Daten von knapp 20.000 Frauen im Alter von 70 Jahren und älter einflossen, konnte auch für die Altersgruppe unter 75 Jahre Hinweise auf einen Nutzen der Früherkennungsuntersuchung feststellen.

Ergänzend wurden Daten aus dem niederländischen Mammographie-Screening-Programm herangezogen, welches Frauen bis 74 Jahre umfasst, sowie Erkenntnisse über die höheren Altersgruppen im deutschen Programm. Beides stützt die Ergebnisse der randomisierten kontrollierten Studien, nach denen auch ältere Frauen von der Früherkennung profitieren können.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist zentral für die Berichte des BfS zur Früherkennung. Denn: Früherkennungsuntersuchungen richten sich an Menschen ohne Krankheitssymptome. Von dieser großen Personengruppe ist jedoch nur ein kleiner Teil tatsächlich erkrankt und kann einen unmittelbaren Nutzen durch die Teilnahme an der Untersuchung haben. Die Risiken, etwa durch die mit den Mammographien verbundene Strahlenbelastung, betreffen jedoch alle Teilnehmenden.

Da das strahlenbedingte Krebsrisiko mit zunehmendem Alter deutlich abnimmt, spielt dieses für Screening-Untersuchungen ab 70 Jahren praktisch keine Rolle.

Anders ist es beim Risiko von Überdiagnosen – also Diagnosen von Tumoren, die ohne ein Screening zu Lebzeiten der Person nicht aufgefallen wären und keiner Behandlung bedurft hätten. Dieses Risiko ist nur schwer in Zahlen zu fassen, es betrifft aber auf Grund der geringeren verbleibenden Lebenserwartung vor allem ältere Teilnehmerinnen.

Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Fortführung des qualitätsgesicherten Screenings bei Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren gerechtfertigt. So könnten bei einem Screening-Intervall von zwei Jahren allen Frauen ab 70 Jahren drei weitere Untersuchungen angeboten werden.

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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