Das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister – ist online. „Alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt, rufen wir auf, sich zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren“, appelliert Professor Thomas Standl, Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen.

Der Sprecher der DIVI-Sektion Schock hat das Register federführend mitentwickelt, nachdem ihm bereits vor vier Jahren durch eine Literaturrecherche aufgefallen war: „Wir haben zur Schwangerenversorgung auf den Intensivstationen keinerlei Zahlen in Deutschland. Sollten es ähnlich viele Patientinnen sein wie in anderen Angelsächsischen Ländern, läge die Zahl im mittleren vierstelligen Bereich.“

Rund 4.500 Schwangere würden den Hochrechnungen der DIVI-Sektion zufolge jährlich auf deutschen Intensivstationen versorgt – wegen Schwangerschaftskomplikationen, aber auch zahlreicher weiterer Krankheitsbilder wie Schlaganfall, Sepsis oder Herzinfarkt. Dokumentierte Fälle dieser Frauen und ihrer ungeborenen Kinder, wie sie es etwa im Vereinigten Königreich, den USA oder Kanada gibt, werden in Deutschland aber nicht zentral erfasst. „Wir tappen damit im Dunkel“, sagte Standl Anfang Dezember auf dem DIVI22, dem Jahreskongress der Intensiv- und Notfallmediziner. „Wenn wir aber keinen Überblick über die Fallzahlen haben, können wir auch nicht die Versorgungssituation dieser sehr speziellen und besonderen Gruppe von Patientinnen verbessern. Und als Mediziner gleich für das Leben von zwei oder mehr Patienten verantwortlich zu sein, die noch ganz viel Leben vor sich haben – das ist einzigartig. Dieser Patientengruppe muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden!“

Das DIVI-Schwangerenregister soll Grundlage für spezifische Behandlungsleitlinien werden

Um Patientinnen-Daten zu dokumentieren, müssen sich – wie beim DIVI-Intensivregister – die einzelnen Intensivstationen in einem kurzen Prozess registrieren. Jede Station verfügt im besten Falle in wenigen Wochen über einen personalisierten Log-in und ein Passwort. In dem maximal 10-minütigen Registrierungsprozess werden unter anderem die Größe der teilnehmenden Klinik und die Anzahl der Intensivbetten abgefragt.
Patientinnen-Daten sollen dann jeweils nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert werden. „Nach erfolgter Registrierung ist die zweite, dritte oder vierte Fall-Dokumentation schon wieder deutlich schneller möglich“, versprechen Standl und DIVI-Geschäftsführer Volker Parvu, der sich für die Technik des Registers verantwortlich zeichnet. Die ersten Daten sollen dann im nächsten Dezember auf dem DIVI23 präsentiert werden.

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

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Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

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