Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes

Ab dem 1. Juli 2021 können Rhesus-negative Schwangere als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Dabei kann ein Bluttest der Mutter zeigen, ob eine weitere Behandlung in Form einer vorbeugenden Spritze, der sogenannten Anti-D-Prophylaxe, zur Verhinderung von Komplikationen während der Schwangerschaft sowie bei zukünftigen Schwangerschaften notwendig ist. Der Test schafft damit Klarheit darüber, ob auf diese Medikamentengabe verzichtet werden kann.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass gesetzlich versicherte Schwangere ab sofort den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes durch einen einfachen Bluttest bestimmen lassen können.

Ein wichtiger Vorteil des Gentests besteht darin, dass künftig nur noch jene Rhesus-negativen Schwangeren die Anti-D-Prophylaxe erhalten, bei denen dank des Tests klar ist, dass sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. So können unnötige Medikamentengaben vermieden werden.

Mit dieser neuen Leistung kann des Weiteren im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge möglichen Risiken bei zukünftigen Schwangerschaften entgegengewirkt werden.“

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Gemeinsam haben wir die ambulante medizinische Versorgung von Schwangeren verbessert mit einer Leistung, die nicht nur den Frauen mehr Sicherheit gibt. Sie hilft letztlich auch dem ungeborenen Kind. Es handelt sich also um einen für alle Seiten nutzbringenden Gentest, der vollkommen zu Recht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde.“

Im Rahmen bisheriger Vorsorgeuntersuchungen wird routinemäßig auch das Blutgruppenmerkmal Rhesusfaktor der werdenden Mutter bestimmt. Allen Rhesus-negativen Schwangeren ist hierbei eine Anti-D-Prophylaxe in Form einer Spritze angeboten worden, da der Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes unbekannt war und erst nach der Geburt bestimmt werden konnte.

Weist das ungeborene Kind einen positiven Rhesusfaktor auf, kann es aufgrund einer Antikörperbildung bei der Mutter unter anderem zu schwerwiegenden Schädigungen des Fötus während der Schwangerschaft sowie bei einer erneuten Schwangerschaft kommen.

Schätzungsweise ca. 17 Prozent der Schwangeren sind Rhesus-negativ und können damit dieses Angebot ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Um den Gentest durchzuführen, reicht eine einfache Blutprobe der Mutter aus.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 181.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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