In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben.Auf diese Weise können Betroffene, die auf eine teure bzw. kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind, mehr Geld erhalten.

Kostenerstattung für Zusatznahrung